Für den Bezug eines Gründungszuschusses oder des Einstiegsgeldes für Existenzgründer benötigen Sie eine fachkundige Stellungnahme. Wir können diese für Sie erstellen.
Aus Gründer der Neutralität bevorzugt die Bundesagentur für Arbeit jedoch ggf. Stellungnahmen der IHK’s, der Handwerkskammern, berufsständischer Kammern, von Fachverbänden oder von Kredit-instituten. Sie sollten das vorher abklären. Die Handhabung ist bei Bundesagentur für Arbeit unter-schiedlich. Wenden Sie sich bitte gegebenenfalls an die oben genannten Institutionen in Bremen, Oldenburg, Vechta, Delmenhorst, Cloppenburg oder Wildeshausen.